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Domain-Pachtvertrag


Zwischen


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(im folgenden "Verkäufer" genannt)


und


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(im folgenden "Käufer" genannt)


§1 Pachtgegenstand


1. Der Verpächter ist Inhaber der Internet-Domain-Namens_______________, im folgenden "Domain" genannt.
2. Der Verpächter verpflichtet sich, dem Pächter das uneingeschränkte Nutzungsrecht an der Domain und den Genuss der Erträge während der Pachtzeit zu gewähren.
3. Für eine Unterverpachtung ist die Zustimmung des Verpächters erforderlich.

§2 Pachtzins, Fälligkeit, Nebenkosten


1. Der Pachtzins der genannten Domain beträgt _____ Euro, zuzüglich der jeweils gültigen USt. Gesamtpreis incl. UST beträgt _____Euro.
2. Der Pachtzins ist jeweils bis zum Dritten des Monats im voraus fällig.
3. Der Pachtzins ist auf folgendes Konto zu überweisen.
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§3 Pachtbeginn, Pachtzeit, Kündigung


Die Pacht der Domain beginnt am __ __ __ .
Der Pachtvertrag wird auf unbestimmte Zeit vereinbart. Er kann von beiden Parteien durch schriftliche Erklärung gekündigt werden, und zwar mit einer Frist von __ Monaten zum Monatsende (ordentliches Kündigungsrecht).

§4 Außerordentliche Kündigung


1. Eine Kündigung des Pachtvertrages aus wichtigen Grund mit dann sofortiger Wirkung bleibt den Parteien unbenommen (außerordentliches Kündigungsrecht).
2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Pächter mit zwei oder mehreren Monatspachten in Verzug ist oder bei einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstoß gegen §5 Nr.2 oder 3 vor.

§5 Haftung, Rechte Dritter, Inhalte


1. Beide Parteien haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
2. Der Pächter sichert zu, dass er unter der Domain keine Inhalte in das Internet einstellt, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen des Verpächters mit Dritten verstößt.
3. Der Pächter sichert insbesondere zu, dass die unter der Domain dargebotenen Inhalte keine diskriminierenden, rassistischen, pornographischen, gewaltverherrlichenden und keine links- bzw. rechtsradikalen Bezug haben.
4. Der Pächter verpflichtet sich, den Verpächter von allen Ansprüchen, welche aus der vom Pächter zu vertretenen Verletzung von geltendem Recht bzw. Rechten Dritter resultieren ,sofort und vollumfänglich freizustellen. Die Freistellungsverpflichtung umfasst insbesondere auch die Freistellung von nationalen und internationalen Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten, WIPO Verfahren).

§6 Inhaber, Admin-c, Freigabe der Nutzung der Domain


Der Verpächter der Domain bleibt als Domain-Inhaber und admin-c in der entsprechenden WHOIS-Datenbank eingetragen.
Die Domain wird während der Dauer des Pachtvertrages auf folgende Internetadresse des Pächters weitergeschaltet; __________
oder
Der Pächter erhält die entsprechenden Zugangsdaten, um selbst Internetdienste wie Webspace und eMail-Accounts einzurichten und zu nutzen.
oder
Der Pächter wechselt mit der Domain zu einen anderen Provider. Der Verpächter verpflichtet sich, allen erforderlichen Mitwirkungshandlungen unverzüglich nachzukommen. Ein Wechsel des Domain-Inhabers und/oder admin-c findet auch in diesem Fall nicht statt. Die Kosten für den Providerwechsel trägt der Pächter.

§7 Ersatzansprüche für Wertsteigerungen


Ersatzansprüche des Pächters für wertsteigernde Effekte gleich aus welchem Rechtsgrund -insbesondere auch solch aus Bereicherungsrecht- bleiben vollumfänglich ausgeschlossen.

§8 Anwendbares Recht/ Gerichtsstand


Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche ist - soweit ein solcher wirksam vereinbar ist - __________.

§9 Schrifftformklausel


Änderungen oder/und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel selbst.

§10 Salvatorische Klausel


1.Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die inwirksame oder nichtige Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlich und wirtschaftlich Gewollten rechtwirksam möglichst nahe kommt.
2.Sind Bestimmungen dieses Vertrages auslesungs- oder ergänzungsbedürftig, erfolgt die Auslesung oder Ergänzung unter weitestgehender Berücksichtigung von Zweck und Inhalt des Vertrages; sowie dem mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien, wenn diese die Auslegungs- oder Ergänzungsbedürftigkeit erkannt hätten. Gleiches gilt für den Fall von Regelungslücken.

§11 Sonstige Vereinbarungen


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Ort, Datum                                     Pächter

...................................                   ..................................
Ort, Datum                                     Verpächter